gemäß Art. 28 DSGVO
Version 2026-03 · Stand: März 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird zwischen der Schule bzw. dem Lizenzinhaber (nachfolgend „Verantwortlicher") und dem Betreiber von sprechtag.app, Magnus Botscher, Ferrenberg 23, 51491 Overath (nachfolgend „Auftragsverarbeiter") geschlossen.
Der AVV ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von sprechtag.app und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen (digitale Verwaltung von Elternsprechtagen). Im Rahmen dieser Leistungserbringung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
Die Laufzeit dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (Lizenzvertrag). Mit Beendigung des Hauptvertrags endet auch dieser AVV, vorbehaltlich der Regelungen zur Datenlöschung in § 7.
Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung unter Verarbeitungstätigkeit 3 beschrieben. Im Einzelnen:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Zweck | Terminbuchung für Elternsprechtage; Buchungsbestätigung per E-Mail |
| Art der Verarbeitung | Erheben, Speichern, Übermitteln, Löschen |
| Kategorien Betroffener | Eltern; indirekt Schülerinnen und Schüler (Name) |
| Datenkategorien | Name Elternteil, Name Kind, E-Mail (optional), Termin, Buchungszeitpunkt |
| Ort der Verarbeitung | Supabase, AWS eu-central-1, Frankfurt (Deutschland) |
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzung der Plattform sprechtag.app gemäß den vereinbarten Funktionen gilt als dokumentierte Weisung.
Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich insbesondere:
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Subprozessoren ein. Die Beauftragung weiterer Subprozessoren oder der Wechsel bestehender Subprozessoren ist dem Verantwortlichen mit angemessener Frist anzukündigen:
Supabase Inc. (USA)
Datenbankhosting — Serverstandort: AWS Frankfurt (eu-central-1, Deutschland). Daten verlassen die EU nicht. SCC gemäß Art. 46 DSGVO.
Vercel Inc. (USA)
Anwendungs-Hosting und Infrastruktur. SCC gemäß Art. 46 DSGVO.
Resend Inc. (USA)
Transaktionaler E-Mail-Versand (Buchungsbestätigungen, Erinnerungen). SCC gemäß Art. 46 DSGVO.
Sentry GmbH (Deutschland)
Error-Monitoring — Verarbeitung in EU-Region (ingest.de.sentry.io, Frankfurt). 30 Tage Aufbewahrung. Kein Session-Replay, kein Performance-Tracking, keine Cookies.
Der Auftragsverarbeiter trifft gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist im TOM-Katalog festgehalten, der auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Wesentliche Maßnahmen im Überblick:
TOM-Katalog anfordern: kontakt@sprechtag.app
Buchungsdaten (Name Elternteil, Name Kind, E-Mail-Adresse) werden automatisch 14 Tage nach dem Enddatum des jeweiligen Sprechtags gelöscht. Dies entspricht der datenschutzrechtlichen Anforderung der Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Nach Beendigung des Hauptvertrags werden alle verbleibenden personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Verantwortliche kann die Löschung schriftlich bestätigen lassen.
Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieses AVV durch Anfragen, Dokumentenprüfungen oder Vor-Ort-Prüfungen zu kontrollieren. Prüfungen sind mit angemessener Frist anzukündigen (mindestens 5 Werktage). Der Auftragsverarbeiter unterstützt entsprechende Kontrollen.
Anfragen richten Sie an: kontakt@sprechtag.app
Dieser AVV unterliegt deutschem Recht. Änderungen bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von sprechtag.app. Bei Widersprüchen zwischen AVV und AGB gehen die Regelungen dieses AVV vor.
Hinweis zur digitalen Akzeptanz
Durch die Bestätigung in Ihrem Lizenz-Bereich akzeptieren Sie diesen AVV verbindlich im Namen Ihrer Schule. Der Zeitstempel der Akzeptanz wird gespeichert. Dieser AVV kann über Ihren Lizenz-Bereich jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.