Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO
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| Bezeichnung | Digitale Elternsprechtag-Buchung |
| Verantwortlicher | |
| Datenschutzbeauftragter | |
| Auftragsverarbeiter | sprechtag.app (Betreiber; AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen) |
| Zweck der Verarbeitung | Koordination und Buchung von Gesprächsterminen beim schulischen Elternsprechtag durch Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. c oder lit. e DSGVO i. V. m. (gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten) |
| Kategorien Betroffener | Erziehungsberechtigte; mittelbar Schüler:innen (über den Namen des Kindes) |
| Kategorien personenbezogener Daten | Vor- und Nachname (Elternteil), E-Mail-Adresse (freiwillig), Name des Kindes, Klasse/Jahrgang, Buchungszeitpunkt, gebuchter Zeitslot |
| Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) | Keine |
| Empfänger | Die jeweilige Lehrkraft (über ihr Buchungs-Dashboard in sprechtag.app). Keine Weitergabe an Dritte. |
| Drittlandübermittlung | Nein. Serverstandort: Deutschland (Frankfurt, Hetzner Online GmbH / Supabase) |
| Speicherdauer | Buchungsdaten werden automatisch 14 Tage nach dem Datum des jeweiligen Sprechtags gelöscht. Lehrkraft-Accounts und Ereignisdaten werden bei Kontolöschung sofort entfernt. |
Die digitale Terminbuchung ersetzt papierbasierte Zettelwirtschaft und ermöglicht eine effiziente, konfliktfreie Vergabe von Gesprächsslots. Sie ist erforderlich, um den gesetzlichen Auftrag der Schule (Elternbeteiligung gemäß Schulgesetz) zu erfüllen, und verhältnismäßig, da:
| Risikoart | Eintrittswahrscheinlichkeit | Schwere | Gesamtrisiko |
|---|---|---|---|
| Unbefugter Zugriff auf Buchungsdaten | Gering | Mittel | Niedrig |
| Datenverlust durch technischen Defekt | Sehr gering | Gering | Niedrig |
| Weitergabe an unbefugte Dritte | Sehr gering | Mittel | Niedrig |
| Missbrauch der E-Mail-Adresse | Gering | Gering | Niedrig |
| Versehentliche Offenlegung (UI) | Sehr gering | Gering | Niedrig |
Gesamtergebnis: Das Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist niedrig. Die Verarbeitung betrifft keine besonderen Kategorien, der Umfang ist minimal, und die automatische Löschung begrenzt die Exposition auf einen klar definierten Zeitraum.
Auf Basis der vorstehenden Analyse kommt die zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von sprechtag.app für die digitale Terminbuchung bei Elternsprechtagen keine hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen aufwirft. Die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 DSGVO für eine zwingend erforderliche DSFA sind damit nicht erfüllt; diese Bewertung dient der vollständigen Dokumentation gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht).
Eine Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO) ist nicht erforderlich.
Schulleitung / Verantwortlicher
Datenschutzbeauftragter
Diese Vorlage wurde von sprechtag.app bereitgestellt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie das Dokument von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen. Stand: April 2026 · Datenschutzerklärung sprechtag.app