Elternsprechtag an der Grundschule — digital, einfach, ohne Zettelchaos
An Grundschulen ist die Eltern-Lehrkraft-Kommunikation besonders eng. Sprechtage finden mehrmals pro Jahr statt — oft noch per Zettel. sprechtag.app macht Schluss damit.
Besonderheiten des Elternsprechtags an Grundschulen
Grundschulkinder sind jünger — das bedeutet in der Regel häufigere Elterngespräche, engere Abstimmung zwischen Elternhaus und Schule, und oft mehrere parallele Sprechtage (z. B. separate Termine für Eltern von Erstklässlern). Die Koordination ist aufwändig.
Mit sprechtag.app legt jede Grundschullehrkraft ihre Termine selbst fest — individuell angepasst an Klassenstufe und Bedarf. Der Buchungslink wird über den Elternbrief oder die Schulkommunikationsplattform (z. B. Schoolfox, IServ) verteilt.
Eltern buchen ohne Account. Keine App. Keine Registrierung. Einfach den Link öffnen und den Termin wählen — in unter 2 Minuten erledigt.
So profitieren Grundschullehrkräfte konkret
Der typische Arbeitsablauf ohne digitales Tool: Zettel drucken, austeilen, einsammeln, Doppelbuchungen auflösen, Eltern anrufen, die den Zettel verlegt haben — und das für jede:n einzelne:n Schüler:in. Bei einer Klasse mit 25 Kindern summiert sich das schnell auf mehrere Stunden reinen Verwaltungsaufwands.
Mit sprechtag.app ist dieser Prozess auf 5 Minuten reduziert: Sprechtag anlegen, Slotlänge festlegen, Link generieren — fertig. Eltern buchen selbstständig, und die Lehrkraft sieht jederzeit in Echtzeit, wer wann gebucht hat. Kein Telefonieren, keine Zettel, keine Nachfragen.
DSGVO an Grundschulen: Was Eltern und Lehrkräfte wissen müssen
An Grundschulen sind die Schüler:innen minderjährig — was besondere Sorgfalt beim Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert. sprechtag.app speichert nur die für den Sprechtag notwendigen Daten (Name, Klasse, E-Mail) und das ausschließlich auf Servern in Deutschland. Keine Weitergabe an Dritte, keine Tracking-Cookies, kein Werbeprofiling. Für Grundschulen im Pilotbetrieb steht auf Anfrage ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
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